Sie haben Fragen? Wir antworten:
Ihr Arzt hat Ihnen ein Rezept für ein Hilfsmittel ausgestellt? Gerne rufen Sie uns an und wir beraten Sie gerne bezüglich der weiteren Vorgehensweise. Bitte beachten Sie das Ihr Rezept eine Gültigkeit von nur 28 Kalendertagen hat, nicht wie oft angenommen Quartalsweise die Gültigkeit behält.
bei orthopädische Maßeinlagen, Maßschuhen und Diabetikerversorgungen:
In der Regel werden für das Anmessen von orthopädischen Einlagen und orthopädischen Maßschuhen Termine vergeben, damit wir Sie ausführlich beraten, und wir Ihre Fragen rundum beantworten können.
Sie können auch direkt vom Arzt mit Rezept zu uns kommen, bitte haben Sie für längere Wartzeiten Verständnis, da Kunden mit festem Termin Vorrang haben.
bei Schuhzurichtungen:
Gerne kommen Sie direkt mit Ihrem Rezept und dem passendem Schuhwerk zu uns. Sie sind sich unsicher, ob Ihr Schuhwerk für die Schuhzurichtung geeignet ist?
Kein Problem, wir beraten Sie gerne.
bei Bandagen und Kompressionstrümpfen:
Gerne kommen Sie direkt mit Ihrem Rezept zu uns und wir messen Ihnen Ihr Hilfsmittel an.
Kompressionsstrümpfe sollten nach Möglichkeit Vormittags angemessen werden.
Bitte beachten Sie, dass wir auf die unteren Extremitäten spezialisiert sind und wir keine Versorgungen mit Bandagen oberhalb der Hüfte anbieten, sowie keine Schwangerschafts- oder Narbenkompression.
Kein Problem, wir kommen zu Ihnen!
Wir messen orthopädische Maßeinlagen und orthopädische Maßschuhe bei Ihnen zu Hause an. Ihr Arzt kann Ihnen bei Verordnung eines orthopädischen Maßschuhes einen Hausbesuch mit verordnen, der durch die Krankenkassen bei Bedarf mit übernommen wird.
Die Zuzahlung, oder auch Rezeptgebühr genannt, muss jeder mit Vollendung des 18. Lebensjahres leisten und ist vom Gesetzgeber festgelegt. Diese richtet sich nach dem Rezeptwert, den die gesetzlichen Krankenkassen dem Hilfsmittelleistungserbringer anhand von Festbeträgen oder Vertragspreisen vergüten. Die Zuzahlung liegt maximal bei 10,- € pro Hilfsmittel, jedoch mindestens bei 5,-€ (Berechnung von 10% des Preises).
Kinder unter 18 Jahren, sowie Kunden mit Befreiungskarte sind von der Zuzahlung befreit.
Bei Hilfsmitteln habe sie immer die Wahl zu einem Kassen-Basismodell und müssen keine wirtschaftliche Aufzahlung/ Eigenanteil leisten.
Ihr Arzt hat Ihnen ein bestimmtes Hilfsmittel (oft bei Bandagen) verordnet, oder Sie wünschen bei Ihrer Einlagen-Versorgung hochwertigere Materialien, besondere Fertigungstechniken oder haben bei Ihren Kompressionsstrümpfen einen besonderen Farb- und Materialwunsch? Dann berechnen wir eine wirtschaftliche Aufzahlung. Dies wird mit Ihnen ausführlich während des Beratungsgespräches besprochen.
Der Gebrauchsgegenstandswert wird bei orthopädischen Maßschuhen, sowie Therapie- oder Schutzschuhen berechnet.
Der Preis ist fest von Ihrer Krankenkasse vorgeschrieben und kommt zusätzlich zur Zuzahlung/ Rezeptgebühr hinzu. Auch Befreite müssen den Gebrauchsgegenstandswert zahlen.
Bei Straßenschuhen liegt dieser bei 76,- € und bei Hausschuhen bei 40,- € pro Hilfsmittel.
Kinder zahlen 45,- € bzw. bei Hausschuhen 20,- €.